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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Reit- und Fahrstall Lindenhof Pferdetransporte, Unterkotten 2, 51789 Lindlar

(Stand 01.03.2021)

 

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) gelten für sämtliche zwischen Reit- und Fahrstall Lindenhof Pferdetransporte (in Folgenden kurz „Lindenhof Pferdetransporte“ genannt) als Dienstleister und Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“) Verträge.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von beiden Parteien gegengezeichnet sind.

Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung an.

 

2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist der Transport von Pferden mit für den Transport von Equiden zugelassenen Transportmitteln.

 

 3. Grundsätze

(1) Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Tiertransporte nach TierSchTrV Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Als verantwortliche Person des Pferdes/der Pferde gilt als sogenannter Tierhüter für den Absenderort derjenige, der das Pferd übergibt, für Empfängerort derjenige, der das Pferd entgegen nimmt und für die Transportstrecke der Kunde. Sollten Empfänger und Kunde nicht identisch sein, ist der entsprechend Empfänger zu benennen. 

(3) Der Kunde erklärt, dass die zu transportierenden Pferde an keiner Krankheit leiden und transportfähig sind. Im Falle einer Erkrankung der zu transportierenden Tiere ist Lindenhof Transporte unverzüglich zu informieren. Ergeben sich im Nachhinein durch das Verschweigen von Krankheiten oder fehlender Transporteignung Nachteile für Lindenhof Transporte, so trägt der Kunde die hieraus entstehenden Kosten.

(4) Die Entscheidung über den Transport eines kranken, verletzten oder nicht transportgeeigneten Pferdes liegt ausschließlich bei Lindenhof Transporte. In diesem Fall wird jedoch grundsätzlich jede Haftung für alle entstehenden Schäden seitens Lindenhof Transporte ausgeschlossen.    

(5) Zu transportierende Pferde müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.  

 

4. Beladen und Entladen

(1) Für den Verladevorgang rechnen wir einen Zeitfaktor von 60 Minuten. Wir planen für das Verladen genügend Zeit ein um von vorn herein keine Hektik aufkommen zu lassen, welche den Verlade und anschließenden Transportvorgang erschweren könnte.

(2) Sollte das Pferd nicht verladefromm sein, muss der Kunde Lindenhof Transporte vorab informieren. Sollte der Verladevorgang über die Stunde hinaus gehen, erlaubt sich Lindenhof Transporte eine Vergütung von 20 EUR pro weitere Verladestunde zu erheben.

(3) Wenn sich das Verladen als zu gefährlich erweist oder sich das Pferd trotz aller Bemühungen nicht verladen lässt, hat Lindenhof Transporte das Recht, den Vorgang abzubrechen und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

(4) Das Be- und Entladen geschieht auf Risiko des Kunden bzw. des Tierhüters, sofern dieser das Pferd selbst verlädt. Für Schäden, die das Pferd während des Lade- und Transportvorgangs verursacht, haftet der Tierhalter bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Lindenhof Transporte haftet bei grob fahrlässiger Handhabung des Transports.

(5) Unsere Fahrzeuge sind klimaüberwacht. Ist ein Eindecken oder Verwenden von Gamaschen/Hufglocken während des Transports erwünscht, hat der Kunde/Tierhüter diese zustellen und das Anziehen/Ausziehen vor Ort selbst durchzuführen. Lindenhof Transporte behält sich vor, bei Gefahrenverzug Decken und Gamaschen zu entfernen.

 

5. Bezahlung

(1) Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Endpreise inklusive Steuern, Reinigung und Desinfektion des Fahrzeugs sowie Versorgung des Pferdes/der Pferde.

(2) Die Bezahlung erfolgt nach Beendigung des Transports beim Fahrer in bar oder per EC-Zahlung. Je nach Vereinbarung, insbesondere bei längeren und deutlich im Voraus geplanten Transporten ist eine Anzahlung in Höhe von 50%  zu leisten.

(3) Ratenzahlungen sind nach Absprache unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

(4) bei Stornierung oder nicht zustande Kommens des Auftrags seitens des Auftraggebers aus ist eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Transportpreises zu leisten. Evtl. gebuchte Zusatzkosten (Fähre, Flug etc.) sind ebenfalls zu erstatten. (Ausnahme (belegbar) : Nicht zustande gekommener Kauf eines Pferdes, Versterben des Pferdes/Auftraggebers oder andere gewichtige Gründe).

(5) Bei Stornierung seitens Lindenhof Transporte werden geleistete Anzahlungen erstattet.

 

 6. Papiere

Der Pferdepass ist für den Zeitraum des Transports dem Fahrer zu überlassen. Notwendige Unterlagen (Gesundheitszeugnisse, Ausfuhrpapiere etc.) sind vor Transportbeginn an Lindenhof Transporte zu übergeben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gebühren und Kosten behördlicher Aufwendungen trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.  

 

7. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur im für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendigen Umfang erhoben. Die erhobenen Daten werden von Lindenhof Transporte nicht an Dritte weitergegeben. Jeder Kunde hat das Recht, über gespeicherte, seine Person betreffende Daten Auskunft zu erhalten. 

 

Wir posten regelmäßig Beiträge von Transporten auf unseren Kanälen. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss dies ausdrücklich mitgeteilt werden. WIr achten bei der Auswahl der Beiträge darauf, dass keine Personen zu erkennen sind. 

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz von Lindenhof Transporte.

Sollten einzelne Bestimmung des Vertrages sowie der AGB ungültig bzw. nicht durchführbar sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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